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Gesetzgebung

Die Behandlung von ungewollter Kinderlosigkeit wird durch das dänische Kinderlosigkeitsgesetz (Barnløshedsloven) reguliert. Das dänische Parlament (Folketinget) hat das Gesetz im Juni 2006 geändert.
 
In Folge der neuen Regeln können sowohl alleinstehende Frauen, verheiratete und unverheiratete Ehepaare als auch lesbische Paare behandelt werden. Die Altersgrenze für Behandlung ist 45 Jahre bei der Frau, beim Mann gibt es keine Altersbegrenzung.

Da die Resultate mit Insemination bei Frauen über 42 Jahren sehr gering sind, bieten wir keine Inseminationsbehandlung an für Frauen in dieser Altersgruppe sondern empfehlen IVF stattdessen. Wir behandeln keine Frauen die bei Behandlungsbeginn 45 Jahre alt sind (einzige Ausnahme ist Behandlung mit kryopräservierten Embryos).

In Dänemark dürfen, in Gegensatz zu dem deutschen Embryonenschutzgesetz, alle entnommenen Eizellen befruchtet und bis zu einer Woche im Labor weiter gezüchtet werden. Es dürfen 2-3 Embryos (befruchtete Eizellen) in die Gebärmutter zurückgelegt werden.
 
Embryos die nicht in die Gebärmutter zurückgelegt werden, dürfen bis zu 5 Jahre tiefgefroren aufbewahrt werden (Kryokonservierung) oder bis zum 46. Geburtstag der Frau.

Ärzte dürfen laut Gesetz nur anonymen Spendersamen verwenden.